Lebenslauf
26.11.1929 | Geboren in Freiburg (Schlesien). |
5.7.1949 | Maturitätsprüfung in Kamenz (Oberlausitz, Sachsen). |
Seit 1948 | Mitglied der CDU-Ost in Kamenz. |
Oktober 1949 | Immatrikulation an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, Fachrichtung Zahnmedizin. |
Dezember 1949 | Vorsitzender der CDU-Betriebsgruppe Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Zu keiner Zeit Mitglied in der FDJ oder einer anderen Organisation der DDR, wie z.B. der Gesellschaft Deutsch-Sowjetischer Freundschaft (DSF). |
1.11.1950 | Zu Beginn des 3. Semesters Verhaftung als Mitglied der Studentengruppe um Herbert Belter wegen "staatsfeindlicher, antisowjetischer Tätigkeit" durch DDR-Polizisten in Zivil. Am gleichen Abend Übergabe an den sowjetischen MDW in Leipzig. |
2.11.1950 | Überstellung in das Untersuchungsgefängnis in Dresden. Anschließend Verhöre im MWD-Gefängnis Bautzner Straße, Dresden. |
20.1.1951 | Verurteilung nach einer nicht öffentlichen "Gerichtsverhandlung" vor einem Sowjetischen Militärtribunal des Truppenteils 48240 in der Bautzner Straße, Dresden. Die Mitglieder der "Belter-Gruppe" werden nach den Artikeln 58-10 Abs. 2 und 58-11 verurteilt. Drei Mitglieder werden zusätzlich nach Artikel 58-6 verurteilt. Herbert Belter wird zum Tod durch Erschießen verurteilt und am 28. April 1951 im Moskauer Butyrka-Gefängnis hingerichtet. Die neun anderen Angeklagten erhalten zusammen eine Strafe von 285 Jahren "Freiheitsentzug" in einem Besserungs- und Arbeitslager der SU. Peter Eberle wird zu 25 Jahren verurteilt. |
März 1951 | Abtransport zusammen mit den verbliebenen Mitgliedern der "Belter-Gruppe" von Dresden in das Gefängnis Berlin-Lichtenberg. Von dort über Brest, Orscha, Moskau, Wologda nach Workuta. Fahrtdauer ca. 4-5 Wochen. Zwangsarbeit u.a. im Kohlenschacht 9/10. |
Mai 1953 | Abtransport nach Tapiau in Ostpreußen. |
25.12.1953 | Transport von Tapiau über Brest (Polen) in die DDR. |
28.12.1953 | Ankunft im Lager Fürstenwalde/Spree (DDR). Am späten Abend Entlassung zu den Eltern nach Dresden. |
2.1.1954 | Flucht nach West-Berlin. |
1954 | Immatrikulation an der Freien Universität in West-Berlin an der Medizinischen Fakultät, Fachrichtung Zahnmedizin. |
1957 | Staatsexamen, Bestallung als Zahnarzt, Promotion zum Dr. med. dent. |
1957-1962 | Assistent am Zahnärztlichen Institut der Universität Zürich. |
1962 | Eröffnung einer eigenen zahnärztlichen Praxis in Linthal / Kanton Glarus, Schweiz. |
1994 | Rehabilitierung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation. |
1997 | Ende der Praxistätigkeit. Ruhestand. |
25.4.2007 | Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an die noch lebenden Mitglieder der "Belter-Gruppe". |
6.7.2007 | Übergabe der Bundesverdienstkreuze durch Ministerpräsident Georg Milbradt in der Staatskanzlei in Dresden an die noch lebenden Mitglieder der "Belter-Gruppe". |
1.11.2020 | Verstorben in Linthal (Schweiz). Dr. Peter Eberle hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. |
Biografisches
"Die Verhöre fanden stets nachts über mehrere Stunden statt, mehrheitlich 4-5 Stunden. Eine starke, scheinwerferähnliche Lampe wurde auf den Häftling gerichtet. Der Untersuchungsoffizier saß hinter der Lampe im Dunkeln. Da der Häftling während des Tages in der Zelle nicht liegen oder gar schlafen durfte, wurde der Schlafentzug nach wenigen Tagen zur seelischen und körperlichen Qual. Das Schlafverbot während des Tages wurde durch die Wärter, die im Zellentrakt im Keller patrouillierten sichergestellt. Sie liefen in ihren Stiefeln auf einem Teppich, um ihre Schritte möglichst zu dämpfen und schauten in kurzen Abständen durch den 'Spion' in der Tür in die Zelle und schlugen sofort gegen die Tür, wenn sie einen Gefangenen mit geschlossenen Augen sitzen sahen.
Als weitere Repressalien wurden Einzelhaft, Essensentzug und Karzer angewandt. Im Karzer stand man, nur mit Unterhose bekleidet, in einem nicht geheizten Raum, ca. 2m x 2m groß, der durch eine Art offene Luke mit der Außenluft verbunden war. Nur kahle Wände, keine Sitzmöglichkeit. Zur weiteren 'Strafverschärfung' konnte knietief kaltes Wasser in den Raum geleitet werden. Der Gefangene wurde sich selbst über Stunden in dem Raum überlassen. Er musste, wenn nötig, seine Notdurft in das Wasser, in dem er stand, verrichten.
Der Ekel, dieser Situation ausgeliefert zu sein, die Kälte, die durch die offene Luke in den Raum drang, es brauchte kaum vorstellbare Willenskraft, den Unterstellungen und teils absurden Verdächtigungen und Anschuldigungen des Untersuchungsoffiziers nicht nachzugeben, nur um aus der Qual des tagelangen Schlafentzuges oder dem Karzer zu entkommen."
Privatarchiv Peter Eberle
workuta.de